Am 13. September 2026 findet in der Sächsischen Landeskirche und so auch in unserer Kirchgemeinde die Kirchenvorstandswahl statt.
Sechs Jahre lang übernehmen Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher in Dienstgemeinschaft mit dem Pfarrer vielfältige Aufgaben und verantworten wesentliche Entscheidungen für das Leben in unserer Kirchgemeinde.
Wir laden alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchgemeinde ein, Wahlvorschläge bis spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag einzureichen.
Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchgemeindegliedern unterschrieben sein. Vorgeschlagen und berufen werden darf nur, wer sich bereit erklärt hat, das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchenvorsteher/-in abzulegen.
Die Vorstellung der Kandidaten findet am 23. August 2026 statt.
Wir ermutigen alle wählbaren Gemeindeglieder, die sich selbst eine Mitarbeit im Kirchenvorstand vorstellen können, Kontakt mit dem Kirchenvorstand aufzunehmen.
Unter www.kirchenvorstand-sachsen.de hat die Landeskirche ausführliche Informationen rund um die Kirchenvorstandswahl zusammengestellt.
